Lässt die gesundheitliche Situation regelmäßiges Arbeiten nicht mehr zu, kann auch deutlich vor Eintritt ins Rentenalter ein Antrag auf Frührente gestellt werden. Aber was genau heißt das eigentlich?
Der Begriff "Frührente" wird zwar im allgemeinen Sprachgebrauch häufig benutzt, in der Amtssprache gibt es ihn so aber nicht. Hier wird unterschieden zwischen der regulären Altersrente und der so genannten Erwerbsminderungsrente. Diese kann bereits deutlich vor Eintritt ins eigentliche Rentenalter beantragt werden, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr in der Lage ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Sieht man diesen Fall bei sich gegeben, stellt man einen Eintrag bei der entsprechenden Institution. Diese prüft dann, ob und inwiefern ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen gestaltet sich häufig als scheinbar unmögliches Vorhaben. Die zuständige Stelle prüft bis ins kleinste Detail, ob man wirklich erwerbsunfähig ist. Dies trifft nur zu, wenn man tatsächlich in keinem denkbaren Berufsfeld mehr eingesetzt werden kann. Nur für seinen ursprünglich ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Unfall ungeeignet zu sein, genügt also nicht. Der Rentenversicherungsträger ordnet in diesem Zuge eine Untersuchung bei einem von ihm ausgewählten Amtsarzt an, der dann den Gesundheitszustand des Antragstellers eingehend prüft. Außerdem ist Voraussetzung, dass der der Antragsteller mindestens 60 Monate lang in die staatliche Rentenkasse einbezahlt hat. 36 davon müssen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung gewesen sein.
Jährlich beantragen viele Bundesbürger die Erwerbsminderungsrente. Bewilligt wird diese jedoch nur einem Bruchteil. Ähnlich kompliziert gestaltet sich ein Antrag auf vorzeitige Altersrente. Diese kann frühestens mit 62 Jahren gewährt werden. Zwar wird die vorzeitige Altersrente allgemein schneller bewilligt als die Erwerbsminderungsrente, der Antragsteller muss aber deutliche Einbußen bei seinen Rentenbezügen hinnehmen, da der Staat einen vorzeitigen Eintritt ins Rentenalter mit drastischen Kürzungen bestraft. Wer nicht finanziell vorgesorgt hat, sieht sich schnell damit konfrontiert, dass er zusätzlich zu seiner Rente Sozialleistungen beziehen muss. Sich ausführliche Informationen vor der eigentlichen Antragsstellung einzuholen, ist in jedem Fall ratsam.